Jugendkriminalität 2020 - Auswertebericht für das Polizeipräsidium Köln

Anfrage der FDP-Fraktion im Jugendhilfeausschuss

15.06.2021 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Aus der Mitteilung an den Jugendhilfeausschuss zum Jugendkriminalitätsbericht 2020 des Polizeipräsidiums Köln geht hervor, dass die Jugendkriminalität insgesamt – insbesondere im Jahr 2020 – zurückgegangen ist. Wie in dem Fazit des Berichts zutreffend dargestellt, wird dies gerade auch auf die Einschränkungen des öffentlichen Lebens aufgrund der Corona-Pandemie zurückzuführen sein. Jedoch ist dabei auffällig, dass die Anzahl der Tatverdächtigen in Hinblick auf Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Nachstellung (Stalking) kaum rückläufig ist. Im Zeitraum von 2016 bis zum Jahr 2019 ist es bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sogar zu einem kontinuierlichen Anstieg von Tatverdächtigten unter 21 Jahren gekommen. Im Jahr 2020 ging die Anzahl der Tatverdächtigen nur geringfügig zurück (-6,28%) – insbesondere im Vergleich zu anderen Delikten -. Mehr als jeder 5. Tatverdächtigte eines Delikts gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist unter 21 Jahre alt. Dabei sind die meisten Tatverdächtigen bei Begehung der Tat zwischen 14 – 18 Jahre alt.

Anlässlich dieser Auffälligkeit bitten wir die Verwaltung ggfls. in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Köln um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie ist der Anstieg der Tatverdächtigenanzahl in den letzten Jahren in Hinblick auf Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung gerade im Bereich von Jugendlichen und Heranwachsenden zu erklären? Inwieweit spielen dabei insbesondere die Reformen des Sexualstrafrechts sowie die größere Sensibilisierung der Bevölkerung im Hinblick auf das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung eine Rolle?
  2. Wieso könnte ein Rückgang dieser Delikte auch während der Corona-Pandemie so gering ausgefallen sein? Gibt es insbesondere mehr Tatorte an nicht öffentlichen Orten, sodass eine „Verlagerung“ in den privaten Bereich stattgefunden hat? Wie viele Straften gegen die sexuelle Selbstbestimmung finden in Schulen, in Ausbildungsbetrieben und Weiterbildungsstätten statt und wie viele in der Freizeit?
  3. Inwieweit gibt es auf kommunaler Ebene bereits Präventionskonzepte oder auch Präventionsarbeit? Und inwieweit sind in diesem Feld tätige Träger sowie städtische und nichtstädtische Fachberatungsstellen unmittelbar in Schulen, die sich als Lernorte anbieten, um sexualpädagogische (Präventions-)Angebote zu unterbreiten, zu diesem Thema aktiv?
  4. Inwiefern wird diese Thematik bereits im Zusammenhang mit dem Sexualkundeunterricht aufgegriffen? Welche Anlaufstellen haben Schulen und Jugendhilfe bei Verdachtsfällen?
  5. Sollte es eine solche Beratungsstelle auch für Opfer geben: Inwieweit können Einschätzungen gemacht werden, wie viele Anschuldigungen nicht zur Anzeige gebracht werden? Aus welchen Gründen werden diese nicht zur Anzeige gebracht?

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Chantal Schalla, MdR

Chantal Schalla, MdR

Mitglied des Rates der Stadt Köln

Jugendpolitische und Integrationspolitische Sprecherin der Ratsfraktion

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Catherine Schöppen

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